AGBs - HuTa-Eimsbüttel - Hundebetreuung mit viel Auslauf

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Hundewelpe
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HuTa Eimsbüttel

 
1. Betreuungsvertrag

 
1.1 Zwischen dem Hundehalter und dem Inhaber der HuTa Eimsbüttel, Helmut Wendt, wird ein Betreuungsvertrag über die Betreuung eines Hundes durch die HuTa Eimsbüttel abgeschlossen. Dieser umfasst die Betreuung, Gruppenspaziergänge, Transport und zeitweilige Unterbringung des Hundes auf der Hunde-Ranch der HuTa Eimsbüttel. Jeder Hundehalter wird von uns ausdrücklich darauf hingewiesen, das die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen fester Bestandteil des Betreuungsvertrages sind. Diese allgemeinen Geschäftsbedingen können jeder Zeit in der Annahmestelle oder im Internet auf der Website www.HuTa-Eimsbüttel.de eingesehen werden. Mit der Unterzeichnung eines Hundebetreuungsvertrages der HuTa Eimsbüttel bestätigt der Hundehalter, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Sollte sich ein Hundehalter mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden erklären, so kann ein Hundebetreuungsvertrag zwischen ihm und der HuTa Eimsbüttel nicht zustande kommen. Da dieser jedoch eine Grundvoraussetzung für die Betreuung seines Hundes ist, können wir diesen Hund nicht zur Betreuung annehmen.

 
1.2 Die HuTa Eimsbüttel verpflichtet sich den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz inklusiv seiner Nebenbestimmungen zu beachten. Die HuTa Eimsbüttel verpflichtet sich außerdem den Hund nach besten Wissen und Gewissen zu betreuen.

 
1.3 Der Hundehalter erklärt, dass der Hund sein Eigentum ist und er uneingeschränkt über den Hund verfügen kann. Sollte der Hund nicht sein Eigentum sein, so hat er eine Vollmacht von dem Eigentümer des Hundes vorzulegen.

 
1.4 Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von jeglichen ansteckenden Krankheiten und zu jeder Jahreszeit präventiv gegen Parasiten wie z.B. Endo- und Ektoparasiten (Würmer, Giardien, Zecken, Flöhe, usw.) geschützt ist. Er versichert der HuTa Eimsbüttel, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose (Virenhusten nach Absprache erhalten hat. Der Hundehalter verpflichtet sich, Änderungen des Gesundheitszustandes seines Hundes unverzüglich der HuTa Eimsbüttel mitzuteilen. Insbesondere auch im Falle einer ansteckenden Krankheit und auch dies schon bei dem Verdacht einer Ansteckung seines Hundes.

 
1.5 Der Hundehalter versichert der HuTa Eimsbüttel, dass er eine spezielle Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen hat und kann dies auch durch das beibringen einer Kopie eines solchen Versicherungsvertrages/Police belegen.

 
2. Leistungsumfang

 
2.1 Der Hundehalter unterschreibt einen verbindlichen Betreuungsvertag. In diesem sind alle dort aufgeführten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet.

 
2.2 Die Bezahlung der Betreuung erfolgt über Einzeltickets, die der Hundehalter vorher bei der HuTa Eimsbüttel erworben hat. Der aktuelle Preis und einer Preisstaffelung für diese Tickets sind u.a. auf der Internetseite der HuTa Eimsbüttel aufgeführt.

 
2.3 Der Hundehalter hat die Termine für die Betreuung seines Hundes vorher mit der HuTa Eimsbüttel abzustimmen und anzumelden.

 
2.4 Der Hundehalter hat die vereinbarten Termine für die Abgabe und Abholung seines Hundes einzuhalten.

 
2.5 Aus Rücksicht vor den Nachbarn sind alle Hunde angeleint zur HuTa Eimsbüttel zu bringen bzw. wieder abzuholen.

 
2.6 Unsere Betreuung bzw. Gassi-Service umfasst Spaziergänge, die teilweise angeleint und auch unangeleint durchgeführt werden. Dazu kommt die Unterbringung des Hundes auf unserer Hunde-Ranch. Hier kann der Hund unangeleint sich frei auf dem Gelände bewegen. Für die Hin- und Rückfahrt zu unserer Hunde-Ranch werden die Hunde in unseren Fahrzeugen befördert. Dort sind sie nach §23 der Straßenverkehrsordnung gesichert. Hunde gelten im Verkehrsrecht als eine Ladung. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm kein Hund beim Fahren behindern kann.

 
3. Krankheit und Verletzungen

 
3.1 Sollte ein Hund während der Betreuung in der HuTa Eimsbüttel erkranken oder sich verletzen, so wird er nach den Handlungsgrundsätzen eines verständigen und sachlichen Hundehalters entsprechend versorgt. Ist die Erkrankung oder Verletzung so groß, dass die HuTa Eimsbüttel einen tierärztlichen Beschau oder eine tierärztliche Behandlung für notwendig oder dringend erforderlich hält, so ist die HuTa Eimsbüttel durch den Hundehalter befugt, den Hund namens und im Auftrag des Hundehalters unverzüglich einen Tierarzt vorzustellen.

 
3.2 Die HuTa Eimsbüttel verpflichtet sich im Falle, dass bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten und/oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen, den Hundehalter oder seinen vorher angegebenen weiteren Ansprechpartner zu benachrichtigen. Der Hundehalter hat Sorge dafür zu tragen, dass er selbst oder der von ihm angegebene weitere Ansprechpartner jederzeit von der HuTa Eimsbüttel erreichbar ist.

 
3.3 Bei einer ansteckenden oder schweren Erkrankung des Hundes, die erst während der Betreuung durch die HuTa Eimsbüttel bemerkt wird oder auftreten, ist die HuTa Eimsbüttel berechtigt den Hund zu isolieren (Quarantäne) oder ihn einem Tierarzt zu bzw. einer Tierklinik zu übergeben. Die erfolgt um den Hund dementsprechend zu versorgen und um Schäden an dritte (Mensch und Tier) abzuwenden. Die HuTa Eimsbüttel ist in diesem Fall berechtigt den mit ihr abgeschlossenen Betreuungsvertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen.

 
3.4 Der Hundehalter verpflichtet sich dazu, alle dadurch entstehenden tierärztlichen Kosten, medikamentöse Kosten, Transportkosten und Nebenkosten zu tragen. Der Hundehalter hat die HuTa Eimsbüttel von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

 
3.5 Die HuTa Eimsbüttel ist berechtigt Hunde, die vor dem Abgabe- bzw. Betreuungstermin erkranken oder operiert werden, abzulehnen.

 
4. Haftung

 
4.1 Der Hundehalter wird von der HuTa Eimsbüttel umfangreich über die Art der Betreuung, Unterbringung, Transport und Haltung durch ein Beratungsgespräch informiert. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Hund in einer Gruppenhaltung betreut wird. Ihm ist auch bekannt, dass es trotz ständiger Beobachtung hierbei vorkommen kann, dass es unter den Hunden zu Auseinandersetzungen kommen kann.

 
4.2 Für Schäden, die der Hund bei Dritten verursacht, haftet vorranging die HuTa Eimsbüttel nach §834 des BGB, da eine von der HuTa Eimsbüttel für alle Fälle dieser Art abgeschlossene Betriebshaftplichtversicherung den entsprechenden Schaden abdeckt. Die von der HuTa Eimsbüttel zu leistende Eigenbeteiligung in Höhe von bis zu 400 Euro hat der Hundehalter der HuTa Eimsbüttel umgehend zu erstatten.

4.3 Der Hundehalter bleibt durchgehend, auch während der Betreuungszeit durch die HuTa Eimsbüttel der Tierhalter und/oder der Eigentümer des Hundes im Sinne des § 833 des BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter wird von der HuTa Eimsbüttel bereits vor der Abgabe des Hundes darauf hingewiesen, dass er den Hund auf eigene Gefahr abgibt. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der HuTa Eimsbüttel befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und deren Verletzungsfolgen. Die HuTa Eimsbüttel haftet nicht für Verletzungen des Hundes, die durch die Gruppentierhaltung oder den Freilauf entstehen können. Der Hundehalter ist sich bewusst, welche Risiken eine Gruppenhaltung mit sich bringen kann.

 
4.4 Die HuTa Eimsbüttel haftet nicht für den Verlust der bei einer Beschädigung von Hundeleinen, Hundehalsbändern, Hundemarken, Hundedecken, Hundespielzeug und anderen persönlichen und/oder hundeeigenen Gegenständen.

 
4.5 Der Hundehalter ist sich bewusst, dass die Hunde gegebenenfalls auch unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt werden können.

4.6 Sollte es trotz sorgfältiger Betreuung durch die HuTa Eimsbüttel dazu kommen, dass ein Hund entweicht, so werden alle vertretbaren Bemühungen unternommen ihn wieder aufzufinden. Sollten diese Bemühungen jedoch nicht erfolgreich sein und der Hund nicht wiedergefunden wird, so besteht ein Schadenersatzanspruch im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der HuTa Eimsbüttel.

 
5. Sonstiges

 
5.1 Läufige Hündinnen können nur nach Absprache und gegen Aufpreis angenommen werden. Dies ist dem Hundehalter bekannt. Sollte ein Hundehalter verschweigen, dass seine Hündin läufig ist und er sie trotzdem in die HuTa Eimsbüttel zur Betreuung gibt, so wird von der HuTa Eimsbüttel für die dann auftretenden Folgen wie z.B. eine Deckung der Hündin keine Haftung übernommen. Alle hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

 
5.2 Dem Hundehalter ist bekannt, dass die HuTa Eimsbüttel Fotos anfertigen kann, auf dem sein Hund abgebildet ist. Diese Fotos können auch veröffentlich werden und/oder zu Werbezwecken genutzt werden. Hierzu gibt der Hundehalter ausdrücklich sein Einverständnis.

 
5.3 Sollten die Angaben des Hundehalters im Vertrag sich als unzutreffend herausstellen, so hat die HuTa Eimsbüttel das Recht einer fristlosen Kündigung, sowie die Wahl eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder eines Schadenersatzes.

 
5.4 Dieser Vertrag ist von beiden Partnern unter der Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar. Unbeschadet davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung.

 
5.5 Änderungen oder weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündlich geschlossene Absprachen sind ungültig.
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